Wer Immobilien bereits zu Lebzeiten an Kinder oder andere Angehörige übertragen möchte, kann sich durch einen Vorbehaltsnießbrauch die weitere Nutzung und die Mieteinnahmen sichern. Gleichzeitig kann sich dadurch die Schenkungsteuer erheblich reduzieren.
Wie funktioniert der Vorbehaltsnießbrauch?
Der Eigentümer überträgt die Immobilie auf den Beschenkten, behält sich jedoch das Nießbrauchrecht vor. Bei vermieteten Immobilien stehen ihm dadurch grundsätzlich weiterhin die Mieteinnahmen zu. Der Beschenkte wird bereits Eigentümer, kann über die Immobilie aber nicht uneingeschränkt verfügen.
Wie wirkt sich der Nießbrauch auf die Schenkungsteuer aus?
Entscheidend ist, dass für die Schenkungsteuer nicht allein der Wert der Immobilie maßgeblich ist. Der Kapitalwert des vorbehaltenen Nießbrauchrechts mindert grundsätzlich die steuerpflichtige Bereicherung des Beschenkten.
Der Wert des Nießbrauchs wird anhand des maßgeblichen Jahreswerts der Nutzung und eines gesetzlich festgelegten Vervielfältigers ermittelt. Dabei spielen insbesondere die voraussichtliche Dauer des Nießbrauchs und das Alter des Berechtigten eine Rolle.
Welche Vorteile ergeben sich?
Die Immobilie kann bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen werden.
Die Mieteinnahmen können weiterhin dem bisherigen Eigentümer zustehen.
Die schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage kann durch den Kapitalwert des Nießbrauchs deutlich sinken.
Persönliche Freibeträge können durch eine frühzeitige und gegebenenfalls schrittweise Vermögensübertragung gezielt genutzt werden.
Fazit
Der Vorbehaltsnießbrauch ist ein wichtiges Instrument der vorweggenommenen Erbfolge. Durch die Kombination aus frühzeitiger Immobilienübertragung und steuerlicher Berücksichtigung des Nießbrauchs lässt sich Vermögen häufig steuerlich günstiger auf die nächste Generation übertragen.
Wir beraten Sie gerne, wie sich eine Immobilienübertragung mit Nießbrauch steuerlich und wirtschaftlich sinnvoll gestalten lässt.