Nießbrauch bei der Immobilienübertragung
Wer Immobilien bereits zu Lebzeiten an Kinder oder andere Angehörige übertragen möchte, kann sich durch einen Vorbehaltsnießbrauch die weitere Nutzung und die Mieteinnahmen sichern. Gleichzeitig kann sich dadurch die Schenkungsteuer erheblich reduzieren.